Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten(siehe Download unten). Nachdem der Vertrag dem Verein übergeben wurde und der Vorstand über die Aufnahe entschieden hat, ist der Antragssteller offizielles Mitglied. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen und die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Sie sind aber auch berechtigt die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Das Stimmrecht kann nur höchstpersönlich ausgeübt werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu jedem Kalenderjahresende zulässig. Zur Einhaltung der Frist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Vorstandsmitglied erforderlich. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand muss seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mitteilen. Eine schriftliche Stellungnahme des Mitglieds muss in der über den Ausschluss entscheidenden Versammlung verlesen werden. Der Ausschluss des Mitglieds wird mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Streichung der Mitgliedschaft kann erfolgen, wenn das Mitglied mit mindestens zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist und den rückständigen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Mahnung vollständig entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt. Die Streichung erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss.

Download des Mitgliedantrages: Mitgliedsformular